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   FG Hessen, 10.02.2016 - 4 K 2334/13   

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https://dejure.org/2016,24846
FG Hessen, 10.02.2016 - 4 K 2334/13 (https://dejure.org/2016,24846)
FG Hessen, Entscheidung vom 10.02.2016 - 4 K 2334/13 (https://dejure.org/2016,24846)
FG Hessen, Entscheidung vom 10. Februar 2016 - 4 K 2334/13 (https://dejure.org/2016,24846)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Abs. 1, § 2 Abs. 2 Nr. 1 InvStG, § 23 Abs. 3 EStG
    § 3 Abs.1, § 2 Abs.2 Nr.1 InvStG, § 23 Abs.3 EStG

  • IWW

    InvStG § 3 Abs. 1, § 2 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 23 Abs. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvStG; Veräußerungsgewinn; fiktive AfA; Rückgängigmachen; Anschaffungskosten

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung einer fiktiven Absetzung für Abnutzung (AfA) in Deutschland von den Anschaffungskosten bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns einer in England gelegenen Immobilie

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung von fiktiver inländischer Afa bei der Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften bei Veräußerung eines im Ausland belegenen zuvor vermieteten Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.12.2010 - I R 49/09

    Britische sog. Claw-back-Besteuerung und Abkommensrecht; Zinseinkünfte einer

    Auszug aus FG Hessen, 10.02.2016 - 4 K 2334/13
    Dies sei jedoch nach dem dort behandelten Fall in dem Sinne zu verstehen, dass der Ansässigkeitsstaat, der Abschreibungen auf ein im anderen Vertragsstaat belegenes unbewegliches Vermögen zulasse, durch ein Besteuerungsrecht des Belegenheitsstaats und eine zugleich vereinbarte Steuerbefreiung im jeweils anderen Staat nicht gehindert sei, die Abschreibung im Rahmen seiner eigenen Besteuerung rückgängig zu machen (OECD-MK Nr. 15 zu Artikel 13 OECD-Musterabkommen; BFH-Urteil vom in BStBl II 2011, 482, [BFH 09.12.2010 - I R 49/09] Rz. 40).

    So habe auch der BFH in seinem Urteil vom 09.12.2010 I R 49-09 davor BStBl II 2011, 482 [BFH 09.12.2010 - I R 49/09] ) in einem Fall, in dem Großbritannien von dem Claw-Back-Verfahren Gebrauch gemacht habe, den Veräußerungsgewinn ohne Rücksicht auf die abgezogene AfA durch Gegenüberstellung des Veräußerungspreises und der historischen Anschaffungskosten des Grundstücks ermittelt.

    Zunächst sei bezugnehmend auf die Entscheidung des BFH vom 09.12.2010 I R 49/09, BStBl II 2011, 482 ein Besteuerungsrecht Deutschlands für Gewinne aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens grundsätzlich zu bejahen, da in systematischer Hinsicht eine Besteuerung eines solchen Veräußerungsgewinns in Großbritannien nicht erfolge und das DBA Großbritannien demzufolge einer Besteuerung des Veräußerungsgewinns in Deutschland nicht entgegenstehe.

    Die in Großbritannien vorgesehene Rückgängigmachung der Abschreibung nach dem dort bestehenden System der "Claw-Back-Besteuerung" stellt in systematischer Hinsicht keine Besteuerung eines solchen Veräußerungsgewinns in Großbritannien dar (vgl. BFH-Urteil vom 09.12.2010 I R 49/09, BStBl. II 2011, 482).

  • BFH, 11.02.2009 - I R 25/08

    Werbungskosten eines Referendars für Ausbildungsstation in den USA sind bei

    Auszug aus FG Hessen, 10.02.2016 - 4 K 2334/13
    Besteht demzufolge ein deutsches Besteuerungsrecht hinsichtlich des Veräußerungsgewinns ist dieser gemäß Art. 11 Abs. 3 DBA Großbritannien nach den einschlägigen Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln (vgl. auch BFH-Urteil vom 11.02.2009 I R 25/08, BStBl. II 2010, 536).

    Zwar weist das Finanzamt unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 01.02.2009 I R 25/08, BStBl. II 2010, Seite 536 zutreffend darauf hin, dass die Ermittlung der Einkünfte nach dem nationalem Recht des Anwenderstaates zu erfolgen habe, dies bezieht sich jedoch nur auf die Art der berücksichtigungsfähigen Einnahmen und Ausgaben sowie die Systematik der Einkünfteermittlung (z.B. der Berücksichtigung von Aufwendungen nach dem Veranlassungsprinzip).

  • Drs-Bund, 10.11.1994 - BT-Drs 13/1
    Auszug aus FG Hessen, 10.02.2016 - 4 K 2334/13
    Eine doppelte Begünstigung des Steuerpflichtigen in Form einer zweifachen Verlustrealisierung durch die AfA soll damit unterbunden werden (vgl. BT-Drucksacke 13/1.686, Seite 40).
  • Drs-Bund, 18.10.2005 - BT-Drs 16/10
    Auszug aus FG Hessen, 10.02.2016 - 4 K 2334/13
    Der Gesetzgeber will damit den Aufwand neutralisieren, der mit der gewähren AfA den zu berücksichtigenden Gewinn vorab gemindert hat (vgl. BT-Drucksacke 16/10.189, Seite 69) Die Norm ist damit Ausfluss des Prinzips der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.
  • FG Hessen, 08.09.2022 - 4 K 2050/13

    Keine Berücksichtigung der BFH-Rechtsprechung zur Wirkung der britischen

    Es kommt - wie bereits dargelegt - auf die tatsächliche Inanspruchnahme der AfA im Rahmen der Feststellungen nach §§ 5, 13 InvStG an, weshalb die spätere Rückabwicklung durch die Claw-Back-Besteuerung unbeachtlich ist (Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 10. Februar 2016 4 K 2334/13, EFG 2016, 1783; vgl. dazu auch Anders, EFG 2016, 1783).
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